Häufig gestellte Fragen

1. Welche Unterschiede gibt es zwischen Helikopter und Multicopter?

 

 

 

 

Der Multicopter ist für geringe Entfernungen zum Boden, d.h. bis max. 1000 m Höhe, geeignet. Im Gegensatz zum Helikopter entstehen durch die geringe Größe des Multicopters kaum Luftverwirbelungen, der Geräuschpegel ist sehr gering und dadurch umweltfreundlicher. Durch geringe Flughöhen werden detaillierte Aufnahmen möglich.

 

2. Welche Einsatzgebiete sind möglich?

 

 

 

 

Den Einsatzgebieten sind kaum Grenzen gesetzt. Möglich sind Aufnahmen von Immobilien, Wartungsaufnahmen von Dächern (Photovoltaik, Solaranlagen etc.), Schadenaufnahmen (z. B. nach Sturm und Hagel), Windkraftanlagen, Hochspannungsmasten u.v.m.

 

3. Kann der Multicopter in der Tourismusbranche eingesetzt werden?

 

 

 

Für Werbemaßnahmen oder die Homepage können Hotels, Ferienanlagen, Sportanlagen, Golfplätze usw. außergewöhnliche Luftbildaufnahmen nutzen.

 

 

4. Ist der Multicopter versichert?

 

 

 

Für behördlich genehmigte Flüge besteht eine Luftfahrt-Haftpflicht-Versicherung mit einer Deckungssumme von 1,5 Mio. EUR.

 

5. Wie hoch und wie weit darf der Multicopter fliegen?

 

 

In Bayern darf der Multicopter bis zu einer Höhe von 100 m und mit einem Flugradius von ca. 200 m fliegen, der Multicopter muss sich allerdings stets in Sichtweite des Piloten befinden.

 

6. Wie lange fliegt der Multicopter mit einer Akkuladung?

 

 

Je nach Windverhältnissen, der zurückgelegten Flugstrecke, dem Gewicht der Kamera und der Kapazität der Akkus beträgt die Flugzeit ca. 8 bis 10 Minuten.

 

7. Wer bedient die Kamera?

 

 

Über die Fernsteuerung werden vom Piloten der Multicopter gesteuert und auch die Kamera bedient.

 

8. Sieht der Pilot das Livebild der Kamera?

 

 

 

Die Livebilder werden zum Monitor der Fernsteuerung übertragen, wodurch die genaue Erfassung des Motivs möglich ist.

 

 

9. Kann der Multicopter auch in Gebäuden fliegen (Indoor)?

 

 

In Hallen oder ähnlichen Gebäuden kann geflogen werden, wenn ausreichend Platz zum Manövrieren vorhanden ist.

 

10. Kann ich auch als privater Eigenheimbesitzer Luftbilder in Auftrag geben?

 

 

Für private Eigenheimbesitzer sind Luftbildaufnahmen eine ideale Ergänzung zu herkömmlichen Aufnahmen. So kann die Entstehung des Eigenheims von der Baugrube bis zur Fertigstellung aus unterschiedlichsten Perspektiven dokumentiert werden.

 

11. Wann kann nicht geflogen werden?

 

 

 

Bei schlechten Witterungsverhältnissen, d.h. starkem Wind, Regen, Schneefall, kann der Multicopter aus Sicherheitsgründen nicht aufsteigen.

 

12. Gibt es Sicherheitsrisiken?

 

 

 

Unser Multicopter verfügt über mehrere Sicherheitsstufen und wird regelmäßig gewartet. Unser Pilot verfügt über Flugschulungen und langjährige Flugerfahrung.

 

13. Welche Kamera wird verwendet?

 

 

 

Derzeit fliegen wir mit einer Canon EOS 5D Mark III, die alle Voraussetzungen für Fotos und Videos in Profi-Qualität liefert.

 

14. Ich möchte einen Auftrag erteilen – was muss ich beachten?

 

 

Für Bayern besitzen wir alle nötigen behördlichen Genehmigungen. Sofern notwendig, holen wir weitere Genehmigungen ein.

 

15. Wie erteile ich einen Auftrag?

 

 

 

Für eine Auftragserteilung drucken Sie bitte das Auftragsformular aus und senden Sie es uns zurück.

Weitere Fragen beantworten wir gerne (persönlich, per E-Mail, telefonisch oder per Fax).

 

16. Welche gesetzlichen Bestimmungen für Drohnen gibt es?

 

 

 

 

Die Nutzung von Drohnen in Deutschland ist im Luftverkehrsgesetz (LuftVG) und in der Luftverkehrsordnung (LuftVO) geregelt. Sobald eine Drohne mehr als 10 kg wiegt und / oder gewerblich genutzt wird untersteht sie als unbemanntes Luftfahrtsystem wesentlich strengeren Regeln und ihr Betrieb muss von den zuständigen Behörden durch eine Aufstiegsgenehmigung gestattet werden.

 

17. Wie weit darf ich meine Drohne fliegen lassen?

 

 

In Deutschland ist grundsätzlich nur Sichtflug erlaubt. Das bedeutet Ihr Quadcopter darf maximal 200 bis 300 Meter von Ihnen entfernt sein. Autonomer Flug ist in Deutschland nicht erlaubt.

 

18. Gibt es Flugverbotszonen?

 

 

 

In Flughafennähe darf man beispielsweise nicht starten. In einem Umkreis von 1,5 Kilometer um einen Flugplatz keine Drohne gestartet werden.

 

19. Darf ich über Nachbars Garten fliegen?

 

 

 

 

Grundsätzlich gehört der Luftraum über einem Grundstück nach Auffassung der Juristen nämlich dem Grundstückseigentümer. Einzige Ausnahme sind „luftverkehrsrechtlich ordnungsgemäße Überflüge“ – also der ganz normale Flugverkehr. Dazu zählt das Drohnenfliegen allerdings nicht. Deshalb sollten sich die Ausflüge über Nachbars Garten besser auf das Minimum beschränken und wenn dann in ausreichender Höhe erfolgen. Aber mit etwas Rücksicht und Aufklärung darüber „was man da macht“ lassen sich die meisten Probleme im voraus verhindern.